Arbeitgeberleistungen: Corona-Bonus bleibt bis 1.500 EUR steuerfrei

| Auf Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro, die Arbeitgeber in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020 Mitarbeitern aufgrund der Corona-Krise extra zahlen, werden keine Steuern erhoben. Das hat das BMF jetzt offiziell mitgeteilt. |

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF Folgendes beschlossen:

Hinweis | Alle Unternehmen können ihren Mitarbeitern den neuen 1.500-EUR-Bonus gewähren. Er ist nicht auf Unternehmen beschränkt, die direkt vom Corona-Virus betroffen sind.

Quelle | BMF, Schreiben vom 9.4.2020, C 5 – S 2342/20/10009:001, Abruf-Nr. 215201 unter www.iww.de.