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Das Mandat

Alles was Sie über das Mandat bei Burkard Rechtsanwälte und den Ablauf wissen müssen

Aussenansicht Burkard Rechtsanwälte Rottweil

1.Kontaktaufnahme

Benötigen Sie anwaltlichen Beistand oder einen rechtlichen Rat so sind Sie bei uns richtig. Wenden Sie sich telefonisch an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir ausreichend Zeit für Sie reservieren können. Unsere Mitarbeiter werden Sie am Telefon fragen, um welche Angelegenheit es sich handelt. Dies dient dem Zweck den richtigen Ansprechpartner für Ihr Problem auszuwählen. Ebenfalls lässt sich feststellen, ob ggf. ein Fristablauf droht. Unsere Mitarbeiter unterliegen allesamt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Beachten Sie bitte: Nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit uns auf, sodass etwaige Fristen nicht versäumt werden und nicht hieraus bereits nachteilige Folgen eingetreten sind (insbesondere bei Mahn-, Vollstreckungsbescheiden und Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses).

Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie sodann bitte alle fallrelevanten Unterlagen möglichst chronologisch sortiert mit. Machen Sie sich bereits zuhause Notizen zu Ihrem Fall, sodass wichtige Informationen nicht vergessen werden. Wenn es relevante Zeugen gibt, notieren Sie bitte deren Name und Anschrift. Für den Fall, dass Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsnummer sowie die Kontaktdaten Ihres Versicherers ebenfalls zum Besprechungstermin mit.

2. Besprechungstermin

Die Grundlage einer erfolgreichen juristischen Vertretung ist das persönliche Gespräch.

Im Besprechungstermin werden wir Sie bitten den Sachverhalt zusammenhängend in zeitlicher Reihenfolge zu schildern. Lassen Sie sich von etwaigen Zwischenfragen durch uns nicht irritieren. Unsere Anwälte sowie Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Daher können Sie alle Details des Sachverhalts schildern, ohne sich Sorgen um Ihre privaten Informationen machen zu müssen.

In diesem Besprechungstermin werden wir Sie über die Kosten unserer Inanspruchnahme informieren. Diese richten sich danach inwieweit wir für Sie tätig werden (z.B. Erstberatung, schriftliches Gutachten, außergerichtliche Vertretung oder Beistand im gerichtlichen Verfahren, Zwangsvollstreckung).

Wir werden mit Ihnen das weitere Vorgehen festlegen und können Ihnen teilweise bereits sofort eine erste rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten geben. Es kann jedoch auch eine intensivere Prüfung des Sachverhalts notwendig sein. Sollte Ihre Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg haben, teilen wir Ihnen dies mit, sodass Sie nicht unnötig in eine aussichtslose Rechtsverfolgung investieren.

Beachten Sie: Sollten Sie nach dem Besprechungstermin noch relevante Unterlagen erhalten, so bitten wir Sie diese umgehend an uns weiterzureichen.

3. Wahrnehmung Ihrer Interessen

Wir werden entsprechend dem Inhalt des Besprechungstermins vorgehen. Bei Erfolgsaussichten bemühen wir uns intensiv um die außergerichtlich Durchsetzung Ihrer Interessen. Es ist kosten- und zeitsparend, wenn ein Gerichtsprozess vermieden werden kann. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Ihre Ansprüche nur gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können. Gerne betreiben wir auch die Zwangsvollstreckung aus einem erfolgreichen Urteil.

Von der Korrespondenz in Ihrer Angelegenheit erhalten sie jeweils Kopien/Abschriften, damit Sie immer auf dem Laufenden sind. Unser Ziel ist es, Ihre Angelegenheit schnell und kostensparend zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Wir sind gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechtigt einen Vorschuss auf unsere Tätigkeit zu verlangen. Es kann daher vorkommen, dass wir Sie zur Leistung einer Vorschusszahlung auffordern.

4. Beendigung des Mandats

Bei Abschluss des Mandats erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Wurde bereits ein Vorschuss geleistet, wird dieser bei der Abschlussrechnung selbstverständlich in Abzug gebracht.

Für den Fall, dass Sie rechtschutzversichert sind, werden wir die Kosten nach Beendigung des Mandats mit Ihrem Rechtschutzversicherer abrechnen. Für den Fall, dass Sie bereits einen Vorschuss geleistet haben, werden wir Ihnen diesen natürlich zurückerstatten.