Gesetzentwurf: Bundesregierung wird „Bundesstiftung Gleichstellung“ errichten

| Das Bundeskabinett hat am 10.3.2021 beschlossen, eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ zu errichten. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht die Gründung einer Bundesstiftung vor, die sich „wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.“ Auf Bitte der Regierungsfraktionen hat das Bundesgleichstellungsministerium eine Formulierungshilfe für ein Errichtungsgesetz vorgelegt. |

Die „Bundesstiftung Gleichstellung“ verfolgt drei Ziele:

  • Sie soll zeigen, wo noch mehr Gleichstellung erforderlich ist und dafür Lösungen finden.
  • Engagierte sollen sich für die Gleichstellung vernetzen und sie unterstützen.
  • Das Wissen zu Gleichstellungsfragen soll vergrößert und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden.

Die Bundesregierung hat in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen, die Bundesstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts neben der Organisation des offenen Hauses für die Gleichstellung mit folgenden Aufgaben zu betrauen:

  • Die Stiftung soll leicht verständliche und gut aufbereitete Informationen zum Stand der Gleichstellung in Deutschland bereitstellen.
  • Sie soll die praktische Gleichstellungsarbeit von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft stärken. Zudem soll sie die Bundesregierung bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten und ihren Ausbau begleiten.
  • Die Stiftung soll ein Ort sein, an dem neue Ideen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wird auf Initiative der Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Nachdem im Bundeshaushalt bereits Mittel für die Bundestiftung eingestellt wurden, sollen noch in diesem Jahr wichtige Schritte zum Stiftungsaufbau, wie die Berufung eines Direktoriums, erfolgen. 2021 stehen für die Bundesstiftung bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung, ab 2022 sollen jährlich fünf Millionen Euro eingeplant werden.

Quelle | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, PM vom 10.3.2021