Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
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Bundesarbeitsgericht: Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
14.07.2023
Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz mit Inlineskates bei einem Firmenlauf
13.07.2023
Eine Arbeitnehmerin steht nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem Firmenlauf auf Inlineskates stürzt und sich dabei verletzt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg jetzt entschieden.
Ausgestreckter Mittelfinger: Außerordentliche Kündigung? Auf die Umstände kommt es an!
23.06.2023
Die fotografisch festgehaltene Geste eines Flugzeugkapitäns, der am Ende des letzten regulären Flugeinsatzes an der von seinem Arbeitgeber geschlossenen Station nach Landung und Räumung
Entwarnung! Keine Erhöhung der Geldbuße mit der Begründung SUV
05.02.2023
Das Bußgeld darf nicht allein mit der Begründung erhöht werden, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen SUV handelt.
Vorfahrtsregelung auf öffentlichen Parkplätzen
05.02.2023
Laut dem neuen Urteil sollen sich die Fahrzeugführer auf Parkplätzen nunmehr untereinander über die Vorfahrtsregelung verständigen. Die Richter in Karlsruhe begründen diese Entscheidung damit, dass dies der Verkehrssicherheit dienlicher sei.
Urlaubsanspruch und dessen Verjährungsfrist
05.02.2023
Das BAG hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf die Verjährung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs hat.
Auswirkungen von Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch
05.02.2023
Kurzarbeit verkürzt Urlaubsanspruch: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Klarstellung der Auswirkungen
Auswirkungen von Betriebsschließungen aufgrund von Corona-Verordnungen
05.02.2023
Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber während einer behördlich angeordneten Betriebsschließung keinen Lohn für Mini-Jobber zahlen müssen