Zulassungskosten: Geschädigter darf bei Ersatzfahrzeug Zulassungsdienst nutzen

| Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eine An- und Abmeldung und eine Zulassung des als Ersatz erworbenen Fahrzeugs selbst vorzunehmen. Er darf sich hierzu einer Drittfirma bedienen. Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Aschaffenburg entschieden. |

Das Gericht hat dies nicht näher begründet. Ähnlich entschieden haben aber früher bereits u. a. die AG Biberach an der Riß, Berlin-Mitte und Erfurt.

Quelle | AG Aschaffenburg, Urteil vom 20.10.2020, 115 C 819/20, Abruf-Nr. 218936; AG Biberach an der Riß, Urteil vom 3.2.2017, 8 C 921/16, Abruf-Nr. 191898; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 22.9.16, 102 C 3073/16, Abruf-Nr. 189095; AG Erfurt, Urteil vom 24.8.2016, 5 C 870/15, Abruf-Nr. 189092 unter www.iww.de