Auswirkungen von Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Klarstellung der Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt haben am heutigen Tag wegweisende Entscheidungen getroffen, die eine weitere Lücke im Arbeitsrecht geschlossen haben. Diese Entscheidungen bringen Klarheit bezüglich der Auswirkungen von Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer.

Verkürzung des Urlaubsanspruchs bei vollständiger Entfall der Arbeitspflicht durch Kurzarbeit

In einem Fall, in dem die Arbeitspflicht aufgrund von Kurzarbeit gänzlich entfällt, wurde nun festgestellt, dass sich entsprechend der Dauer der Urlaubsanspruch verkürzt. Diese Entscheidung wurde festgehalten im Urteil vom 30. November 2021 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 225/21. In dieser bereits bekannten Revisionsentscheidung wird verdeutlicht, wie die Auswirkungen der Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch zu bewerten sind.

Kein Anspruch auf Urlaub

Des Weiteren wurde klargestellt, dass wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit aufgrund individueller Vereinbarungen, wie beispielsweise dem Arbeitsvertrag, oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung wirksam anordnet, diese Zeiten nicht den Zeiten mit Arbeitspflicht gleichgestellt werden können. Da während der Kurzarbeit keine vertragliche Arbeitspflicht besteht, ergibt sich zwangsläufig, dass auch kein Anspruch auf Urlaub entsteht. Dies wurde im Urteil vom 30. November 2021 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 234/21 festgehalten.

Anteilige Verkürzung des Urlaubsanspruchs

Somit ergibt sich klar, dass bei wirksam vereinbarter Kurzarbeit mit einem Wert von Null der Urlaubsanspruch anteilig verkürzt wird. Diese grundlegenden Entscheidungen aus Erfurt werden zweifellos auf eine beträchtliche Anzahl von Arbeitnehmern Auswirkungen haben.

Allerdings ist zu betonen, dass bevor eine Kürzung des Urlaubsanspruchs vorgenommen wird, stets geprüft werden muss, ob die Kurzarbeit ordnungsgemäß eingeführt wurde. Falls dies nicht der Fall ist, behält der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bei. Dies stellt sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und faire Bedingungen für alle Beteiligten herrschen.